Allgemeine Reisebedingungen von isikarto - Wander- und Erlebnisreisen Mandy Rehork

 

1.      Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für Verträge zwischen Mandy Rehork (isikarto) als Reiseveranstalterin und dem Kunden.

 

2.      Abschluss des Reisevertrages

 

2.1.     Mit der Anmeldung zur Reise, die schriftlich über das Anmeldeformular per E-mail vorgenommen werden kann, bietet der Kunde isikarto den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung auf der Internetseite von isikarto oder der für ihn individuell erstellten Reisebeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen an. Die Anmeldung erfolgt für alle in dem Anmeldeformular aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen haftet, sofern er dies durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2.2.     Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch isikarto zustande und isikarto bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit Zusendung der Reisebestätigung per E-mail und übersendet den Reisepreissicherungsschein.

 

2.3.     Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen, Fährverbindungen oder der Eigenanreise. An Flughäfen und Fährterminals ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle oder etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei Anreise zum Flughafen / Fährterminal mit der Bahn ist sicherzustellen, dass eine Bahnfahrt ausgewählt wird, die erlaubt, mindestens 3 Stunden vor der Abflug- / Abfahrtzeit am Flughafen / Terminal einzutreffen, damit der Check-In und Sicherheitskontrollen rechtzeitig erfolgen können, um die Reise am Gate antreten zu können.

 

3.      Leistungen

 

3.1.     Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Leistungsbeschreibung der Reisebeschreibung auf den Internetseiten von isikarto in Verbindung mit der Reisebestätigung, die auch den Vertragsabschluss final bestätigt.

 

3.2.     Zusatzleistungen, wie Vermittlung der Anreise zum Abreiseort und Abreise nach Reiseende, müssen schriftlich per E-mail vom Kunden bei isikarto angefragt werden.

 

4.      Zahlung des Reisepreises

 

4.1.     Zur Absicherung der Kundengelder hat die Veranstalterin eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung per E-mail zugesandt.

 

4.2.     Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

 

4.3.     Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr nach Ziffer 8.1 von isikarto abgesagt werden kann. Die Restzahlung muss unaufgefordert zum Fälligkeitstermin bei isikarto eingegangen sein, die genauen Fälligkeiten zur An- und Restzahlung kann der Kunde der Kunde der Reisebestätigung entnehmen.

 

4.4.     Leistet der Kunde die An- und/oder Restzahlungen auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht fristgemäß, kann isikarto vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 belasten

 

5.      Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss

 

5.1.     Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen aus dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Veranstalterin nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.

 

5.2.     Isikarto behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsabschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger b) einer Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben oder c) einer erheblichen Erhöhung der für die Reise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt.

 

5.3.     Isikarto ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Preisänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar und verständlich per E-mail zu informieren, deren Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung darzulegen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in 5.2. genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die nach dem 20. Tag vor Reisantritt verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von isikarto zur Preissenkung nach 5.4. wird ausdrücklich hingewiesen.

 

5.4.     Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.2. unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für isikarto geführt hat. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von isikarto zu erstatten. Isikarto darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

 

5.5.     Preiserhöhungen von mehr als 8% kann isikarto nicht einseitig vornehmen, dem Kunden aber eine entsprechende Preiseerhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer gesetzten Frist a) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder b) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt, für den dem Kunden keine Gebühren berechnet werden. Isikarto kann dem Kunden mit dem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise anbieten, wenn eine solche Reise ohne erheblichen Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot verfügbar ist.

 

5.6.     Nach Ablauf einer in 5.5 gesetzten Frist, gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

 

5.7.     Isikarto behält sich vor, nach Vertragsabschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Isikarto hat den Kunden hierüber per E-Mail klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

 

6.      Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

 

6.1.     Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei isikarto, es empfiehlt sich den Rücktritt schriftlich per E-Mail zu erklären.

 

6.2.     Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, kann isikarto angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dazu hat isikarto die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen der Veranstalterin und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

 

-          bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%

 

-          ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%

 

-          ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%

 

-          ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%

 

-          ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%

 

-          ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%

 

-          ab Reisebeginn / bei Nichtantritt 95%

 

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der geforderten Pauschalen

 

6.3.     Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Die Erklärung hierzu ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie isikarto nicht spätester als 14 Tage vor Reisebeginn schriftlich per E-mail zugeht. Isikarto kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseanforderungen nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und er Kunde gegenüber isikarto als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Isikarto darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

 

7.      Umbuchungen

 

Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Kundenwunsch nach Vertragsabschluss noch Umbuchungen (hinsichtlich des Reisetermins, der Reise) vorgenommen werden, kann isikarto ein Umbuchungsentgeld pro Buchung erheben. Dieses setzt sich bis 30 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von 50,00€ pro Umbuchungsvorgang zusammen.

 

8.      Rücktritt und Kündigung durch isikarto

 

8.1.     isikarto kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall, hat isikarto den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären und der Kunde erhält seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

 

8.1.1.    Sollte die Reise trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so wird ein selbstkostendeckender Reisekostenzuschlag erhoben, je nach Reise und Teilnehmerzahl bis maximal 15% des Reisepreises. Stimmt der Reiseteilnehmer diesem Angebot zu, so kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zusatnde.

 

8.2.     Isikarto kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn isikarto aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. isikarto hat dann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären

 

8.3.     Tritt isikarto nach 8.1. oder 8.2. vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.

 

8.4.     Wenn der Kunde, trotz einer entsprechenden Abmahnung, die Reise nachhaltig stört und er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist, kann isikarto ebendiesen kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Bei Kündigung durch isikarto behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die isikarto aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die isikarto von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.

 

9.      Mitwirkungspflicht des Kunden

 

9.1.     Mängelanzeige – Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung vor Ort / isikarto anzuzeigen und dort, um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Soweit isikarto infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach §651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort in Kenntnis zu geben, die beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten und Aufwand verbunden ist.

 

9.2.     Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung – Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung mitzuteilen.

 

9.3.     Reiseunterlagen – der Kunde hat die Reiseveranstalterin zu informieren, wenn der die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von der Veranstalterin mitgeteilten Frist erhält.

 

10.  Hinweis auf Versicherungen

 

Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung zur Deckung ihrer Stornokosten für den Fall, dass sie die Reise aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen nicht antreten können. Ebenso empfehle ich den Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung die entsprechenden Leistungen im Krankheitsfall übernimmt.

 

11.  Haftung der Reiseveranstalterin

 

Die vertragliche Haftung von isikarto für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
isikarto haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bootsfahrten, Führungen von lokalen guides) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Diese werden durch Dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.

 

12.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche nach §651i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung schriftlich per E-Mail wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren nach zwei Jahren, die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

 

13.  Datenschutz, Widerspruchsrechte

 

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert isikarto den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der webseite und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Die Veranstalterin hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.B. Name, Anschrift, Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn die für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art.1 S. 1 lit. F. DSGVO verarbeitet werden, haben sie das Recht gem Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

 

14.  Sonstiges

 

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und isikarto findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von isikarto vereinbart.

 

14.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Isikarto nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter Mandy Rehork - isikarto Wander- und Erlebnisreisen, Auenweg 4, 01920 Oßling, Tel. +49 (0) 151 166 096 29, [email protected], Umsatzsteuer

 

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung und Reiseleitung

 

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH, Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt/M.

 

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.

 

15.  Nutzung der Internetseite: Haftung für Inhalte, Hyperlinks

 

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Stand Mai 2026